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Sanierung der Landesstraße 103 von Dorf Mecklenburg nach Lübow Sanierung der Landesstraße 103 von Dorf Mecklenburg nach Lübow

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Im Juni 2020 wurde Groth & Co. Rostock durch das SBA Schwerin mit der grundhaften Sanierung der Fahrbahn und Radverkehrsanlage im Bereich der Landesstraße 103 für den 1. Bauabschnitt auf einer Länge von 2.160 m beauftragt.

Die ursprüngliche Strecken- und Verkehrscharakteristik im Baubereich war geprägt durch eine Aneinanderreihung von nicht dynamischen und nicht den Vorschriften entsprechender Radien. Um die Fahreigenschaften wirksam zu verbessern, wurde die Gradiente in Lage und Höhe umfangreich verändert. Dafür waren Bodenbewegungen von ca. 60.000 m³ und Geländeeinschnitte bis 3,50 m notwendig. In Zusammenarbeit mit einem Erdbaulabor hat Groth & Co. Rostock mit Blick auf eine Kostensenkung die vorgesehene Bodenverbesserung in eine Bodenverfestigung umgewandelt. Mit einer entsprechenden Fräse wurde das Bindemittel für diese Bodenverfestigung in den Untergrund eingearbeitet und mit Grader und Walzenzügen profilgerecht eingebaut und verdichtet. Auf dieser verfestigten Unterlage konnte nun der weitere Aufbau des Oberbaus erfolgen.

Der straßenbegleitende Radweg sollte auf ganzer Länge im Anschluss an die Fahrbahnsanierung im Jahre 2021 erfolgen. Durch Umstellung und Optimierung des Bauablaufs konnte Groth & Co. Rostock die Verbreiterung der Verkehrsanlage und den grundhaften Ausbau des Radweges parallel zur Fahrbahnerneuerung durchführen. Dadurch werden massive Verkehrseinschränkungen im kommenden Jahr vermieden und die Bauzeit drastisch verkürzt.

Unter anderem wurden bei diesem Bauvorhaben 150 m Stahlbetonrohre DN 800 in einer Tiefe von bis zu 4,50 m verlegt, 12.000 Tonnen ungebundene Tragschichten und 8.500 Tonnen Asphalt eingebaut.
Die Bauvermessung erfolgte größtenteils digital mittels GPS-Daten und Einsatz von Tachymetern. Der Asphalteinbau wurde mit einer Bauoptimierungssoftware (BPO) geplant und in Echtzeit steuernd begleitet.

Groth & Co. Rostock wird das Gesamtbauwerk im November 2020 sechs Monate vor dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin an seinen Auftraggeber übergeben können.

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